Großveranstaltungen bis Ende 2020 untersagt
Nach langen Beratungen einigten sich Bund und Länder am 27. August auf ein Paket an Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. Davon ist erneut die Musik- und Veranstaltungswirtschaft betroffen. Denn wie erwartet bringt der Beschluss auch ein bis Ende 2020 verlängertes Verbot von Großveranstaltungen.
Nach langen Beratungen in einer Videoschaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Bundesländer einigten sich Bund und Länder am 27. August 2020 auf ein Paket an Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. Davon ist erneut die Musik- und Veranstaltungswirtschaft betroffen. Denn neben Abstandsregeln, einem Mindestbußgeld für Maskenverweigerer, Quarantänepflichten oder den Plänen für ein zielgerichtetes Testangebot bringt der Beschluss wie bereits zuvor...