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USA: Acclaim vor dem Aus

Nach Tagen des Bangens herrscht nun Gewissheit: Acclaim hat beim zuständigen Gericht eine "Chapter 7"-Erklärung eingereicht, die im Regelfall die Auflösung der Firma nach sich zieht.

st02.09.2004 09:23

Der US-Publisher Acclaim Entertainment ist zahlungsunfähig. Auf den Internetseiten der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ist Acclaims Pflichtmitteilung bzgl. des Antrags auf ein so genanntes "Chapter 7"-Verfahren einzusehen. Der Antrag erfolgte beim Insolvenzgericht Central Islip im östlichen Bezirk des Bundesstaats New York. Im Rahmen eines "Chapter 7"-Verfahrens werden normalerweise alle materiellen wie immateriellen Vermögenswerte verkauft, um mit dem Erlös einen möglichst großen Teil der ausstehenden Forderungen zu begleichen. Laut Berichten der "New York Newsday" beziffert Acclaim die Summe der Vermögenswerte auf zehn bis 50 Mio. Dollar. Die Höhe der Forderungen beträgt mehr als 100 Mio. Dollar. In der Pflichtmitteilung bestätigte Acclaim zudem, dass die Verhandlungen mit einem potenziellen neuen Kreditgeber gescheitert sind. Außerdem habe man sich mit der GMAC nicht über eine erneute Verlängerung eines Kredits einigen können. Der Kredit, der mehrfach auf Grund laufender Verhandlungen verlängert worden war, lief schlussendlich am 20. August aus. Allerdings machte GMAC die Forderungen in Höhe eines zweistelligen Mio.-Dollar-Betrags nicht sofort geltend. Das Aus für Acclaim hatte sich bereits seit Tagen angedeutet. Unter Bezugnahme auf ehemalige Mitarbeiter hatten zwei Mediendienste von einer Betriebsversammlung vergangenen Freitag in der Hauptzentrale berichtet. Dort habe der Finanzchef die Mitarbeiter vom Scheitern der Verhandlungen unterrichtet. Auch habe er angekündigt, dass Acclaim einen Antrag auf Gläubigerschutz stellen wird. Schlussendlich wurde den Beschäftigten mitgeteilt, dass ihre Dienste ab sofort nicht mehr benötigt würden. Informationen zu den europäischen Acclaim-Niederlassungen gibt es derzeit noch nicht. Im Rahmen des "Chapter 7"-Verfahrens wurde Allan B. Mendelsohn als Interimsverwalter bestellt.

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