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TopWare muss widerrufen

Nach einem Entscheid des Landesgerichts Aachen muss der Mannheimer Publisher TopWare jetzt seine Pressemitteilung vom 22. September 1998 widerrufen. Darin hatte er Electronic Arts (EA) der Industriespionage bezichtigt.

Carsten Schuderer11.05.2000 22:00

Nach einem Entscheid des Landesgerichts Aachen muss der Mannheimer Publisher TopWare jetzt seine Pressemitteilung vom 22. September 1998 widerrufen. Darin hatte er Electronic Arts (EA) der Industriespionage bezichtigt. TopWare unterstellte EA, höchst vertrauliche Informationen wie Betriebsgeheimnisse, Planungen und Erfahrungen mit Handelskonditionen, Produktabläufen und Preisgestaltung im Rahmen der Lizenzverhandlungen zu "Gold Games 3" erhalten und vertragswidrig genutzt zu haben. Die vor zwei Jahren eingereichte Klage gegen EA hatte TopWare allerdings schon nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen.

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