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EuGH erlaubt Datenschutz-Klagen von Verbraucherschutzverbänden

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte Facebook bis vor den Bundesgerichtshof verklagt, weil dessen App-Zentrum unerlaubt Nutzer:innen-Daten an Spiele-Firmen gegeben hatte. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Klage zulässig war. Nun darf der BGH ein Urteil fällen.

Pascal Wagner28.04.2022 13:30
Jutta Gurkmann, zvbv.
Jutta Gurkmann, zvbv. Gert Baumbach - vzbv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände grundsätzlich Klage gegen Unternehmen erheben können, die gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Es braucht in diesen Fällen keinen konkreten Auftrag und keine konkret von den Rechteverletzungen betroffene Verbraucher:innen. Das Grundsatzurteil stärkt die Möglichkeiten von Verbraucherschutzverbänden gegen Unternehmen, die unbefugt Nutzer:innen-Daten sammeln, damit enorm.

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