Gericht bestätigt Widerrufsrecht bei Vorverkäufen mit Preload
Das 14-tägige Widerrufsrecht soll auch bei der Vorab-Bestellung digitaler Spiele gelten, die per Preload teilweise runtergeladen werden können, aber noch nicht spielbar sind. Die Nintendo of Europe GmbH erkennt damit den Unterlassungsanspruch des vzbv vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main an.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Rechte von VerbraucherInnen bei Videospielen gestärkt. Fortan gilt das 14-tägige Widerrufsrecht auch für die Vorab-Bestellung digitaler Spiele im Nintendo eShop, die nach dem Download/Preload noch nicht nutzbar sind. Bisher hatte sich Nintendo of Europe auf eine Ausnahmeregelung berufen und die Rückgabe von gekauften Titeln mit Preload-Funktion im besagten Zeitraum unterbunden. Das Unternehmen erkennt den Unterlassungsanspruch des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an und hat den eShop bereits angepasst.