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Update: NRW reagiert auf Gerichtsentscheid und passt Verordnung an

Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster hat einem Eilantrag eines MediaMarkts stattgegeben und die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land reagierte prompt und passte die Verordnung an.

st22.03.2021 14:18
Das Oberverwaltungsgericht für NRW folgte dem Eilantrag einer MediaMarkt-Filiale
Das Oberverwaltungsgericht für NRW folgte dem Eilantrag einer MediaMarkt-Filiale Thomas Keßler, OVG NRW

Zumindest vorläufig gilt in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter. Dies ist Folge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW in Münster. Das hatte einem Eilantrag einer MediaMarkt-Filiale stattgegeben, wonach die Vorschriften der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz unvereinbar sind.

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