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"live arena" ist zulassungspflichtiger Rundfunk

Vom 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschlossen, ist das Streaming-Angebot "live arena" zulassungspflichtig. Bis Ende Januar darf das Angebot noch gestreamt werden.

soje22.01.2020 16:08

Am 21. Januar beschloss der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dass es sich beim Streaming-Angebot "live arena" um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. So sei das Livestreaming des Dienstes ohne entsprechende Zulassung rechtswidrig. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat dem Anbieter der "live arena", "meinearena.tv", bereits Mitte August 2019 das Livestreaming untersagt. "live arena" habe daraufhin einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht, scheiterte aber damit. Am 21. Januar wurde die Beschwerde des Anbieters nun mit einem Vergleich beendet: "live arena" darf bis Ende Januar live streamen und das Zwangsgeld, das bereits 2019 fällig gewesen wäre, nicht mehr zu vollstrecken. Ab Februar wird der Anbieter nun nicht mehr rechtswidrig streamen.

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