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USK.online erhält unbefristete staatliche Anerkennung

Seit 2011 können sich Einrichtungen von der KJM gesetzlich anerkennen lassen. USK.online hat dies nun aufgefrischt und eine unbefristete Verlängerung erhalten.

soje16.10.2019 08:17

Seit 2011 überzeugt USK.online 44 Mitgliedsunternehmen als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk und Telemedien. Nun wurde diese Einrichtung und die gesetzliche Anerkennung seitens der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf unbefristete Zeit verlängert. Die USK.online beschäftigt sich vor allem mit dem Bereich des Online-Jugendschutzes, wie etwa mit Streaming-Anbieter, Verlagshäuser oder Mediennetzwerke, aber auch Spiele- und App-Publisher und eSport-Veranstalter, Konsolenhersteller und eShop-Betreiber. Außerdem beurteilt die USK.online auch die Eignung von Jugendschutzprogrammen.

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