Arbeitsministerium plant eSport-Absatz in der Beschäftigungsverordnung
Die Visa-Regelung für eSportler steht womöglich vor einem Durchbruch. Ein neuer Referentenentwurf der Beschäftigungsverordnung enthält einen entsprechende eSport-Absatz, der eSportler mit anderen Sportathleten im Visarecht gleichstellt. Der ESBD zeigt sich hoch erfreut.
Noch ist es nur ein Entwurf doch der hat es in sich. In dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf für Änderungen an der Beschäftigungsverordnung (BeschV) finden sich neben zahlreichen weiteren Änderungen auch ein neuer Absatz für §22 BeschV. Es ist der Paragraph, der die Vergabe von Aufenthaltstitel für sogenannte "besondere Berufsgruppen" regelt, darunter in Absatz 4 auch für Berufssportlerinnen und -sportler sowie -trainerinnen und -trainer. Unmittelbar nach Absatz 4 soll ein neuer Absatz 5 eingeführt werden, der den eSport betrifft. Er spiegelt die Regelungen aus Absatz 4 wider mit einer Ausnahme. Statt des DOSB muss der "für den eSport zuständige deutsche Spitzenverband die berufstätige Ausübung von eSport" bestätigen. Welcher Verband das sein wird, lässt der Entwurf offen. Die bisherigen Absätze 5 bis 7 werden zu den Nummern 6 bis 8.