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Digitaler Vertrieb

Gericht bestätigt FSM-Bewertung von JusProg

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter hat sich mit ihrer Bewertung von JusProg als geeignetem Jugendschutzprogramm vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt.

jr29.08.2019 10:33
FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler
FSM-Geschäftsführer Martin Drechsler FSM

Die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. über die Bewertung von JusProg als geeignetes Jugendschutzprogramm ist nicht zu beanstanden. Dies teilt die FSM mit, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am 28. August laut FSM im Eilverfahren nach summarischer Prüfung entschieden und festgestellt hat, dass die FSM bei der Bewertung ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten habe.

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