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Gemeinnützigkeit des eSport: ESBD begrüßt Hamburger Vorstoß

Der eSportbund Deutschland hat einen Vorstoß aus der Hansestadt begrüßt, der Vereinen in Hamburg Brücken baut, um eSport bis auf Weiteres steuerrechtlich als Spielangebot im Rahmen der Jugendhilfe gemeinnützig umzusetzen.

st21.05.2019 13:11
Martin Müller, Vizepräsident des eSport-Bund Deutschland
Martin Müller, Vizepräsident des eSport-Bund Deutschland Maria Manneck/ESBD

Man könnte es als klassischen Workaround bezeichnen. Dem Hamburger Sportjugend ist es nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der Finanzbehörde gelungen, Sportvereinen und -verbänden eine Brücke zu bauen durch die eSports bis auf Weiteres in Hambutg steuerrechtlich als Soielangebot geltend gemacht werden und im Rahmen der Jugendhilfe gemeinnützig umgesetzt werden kann. Basis hierfür ist offenbar § 11 des achten Sozialgesetzbuches. Dieser definiert einen Schwerpunkt der Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Obwohl auf Bundesebene eSport nicht als Sport definiert ist kann offenbar auf regionaler beziehungsweise Landesebene eine vorläufige Zuordnung von eSports zur Jugendhilfe erfolgen. Dazu wird unter anderem der §52 Abs. 2 Nr. 4, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Abgabenordnung genutzt. In der Folge können entsprechende Angebote regional gemeinnützig umgesetzt werden, vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen werden erfüllt. So muss ein Verein unter anderem neben dem Förderung des Sports auch explizit die Förderung von Jugendhilfe in der Satzung verankert haben. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen fasst unter anderem auch der Hamburger Sportbund auf seinen Internetseiten zusammen.

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