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FSM: Entscheidung des KJM bedeutet herben Rückschlag

Die FSM kritisiert die Entscheidung der KJM, "JusProg" nicht anzuerkennen. Das System habe sich seit 2017, als es noch anerkannt wurde, deutlich weiterentwickelt. Die alternativen Schutzmöglichkeiten auf die der KJM indes verweist, seien "fernab heutiger Nutzungsrealitäten".

meha16.05.2019 11:30

Wenig überraschend widerspricht die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) der Ablehnung des Jugendschutzprogrammes "JusProg" durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die FSM selbst entschied am 1. März in einer Gutachterkommision, dass "JusProg" die "gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erfüllt".

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