Anzeige
Publishing

Jugendschutz: Medienanstalten wollen In-Game-Käufe via Richtlinie berücksichtigen

Bereits Ende Dezember hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien den Entwurf neuer Jugendschutzrichtlinien vorgelegt, in der erstmals auch das Thema In-Game-Ads explizit berücksichtigt wird. Damit kann es zu einer Anpassung der Spruchpraxis auch ohne neue gesetzliche Grundlage kommen.

st08.05.2019 13:58

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist eines sicher nicht: Zeitgemäß für die digitale Gesellschaft. Darin sind sich so ziemlich alle Experten einig, vor allem nachdem die letzten Versuche zu umfangreichen Reformen scheiterten. Zu vielen Themen, die bei der Arbeit der Jugendschützer aktuell sind, liefert der JMStV keine Antworten. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) nimmt sich zumindest einem solchen Thema an, ohne das sprichwörtlich große Fass, den JMStV selbst, auf die Agenda zu setzen. Tatsächlich veröffentlichte die BLM Mitte Dezember weitestgehend unbemerkt einen Entwurf für "Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewa?hrleistung des Schutzes der Menschenwu?rde und des Jugendschutzes", abgekürzt auch Jugendschutzrichtlinien oder JuSchRiL. Unter Punkt 4.6. besagt die Richtlinie, dass Werbung, die sich an Kinder richtet insbesondere auch dann unzulässig sein kann, "wenn für das Betrachten von Werbung ein Vorteil gewährt" oder "für eine Verknüpfung von Profilen mit einer anderen Plattform geworben wird". Der Passus zielt auf die bei Free-to-play-Games beliebten "Rewarded Ads", bei denen das Betrachten von Werbevideos oder das Verknüpfen mit zum Beispiel dem Facebook-Profil mit In-Game-Items belohnt werden.

Anzeige