Auswärtiges Amt: eSport ist Veranstaltung mit sportlichem Charakter
Wie jetzt bekannt wurde hat das Auswärtige Amt im neuen Visumhandbuch den eSport als "Veranstaltung mit sportlichem Charakter" definiert. ESBD und game begrüßen, dass eSportler künftig leichter zu Events nach Deutschland können. Eine Gleichstellung mit traditionellen Sportlern ist der Schritt aber nicht.
Fast geräuschlos hat das Auswärtige Amt die Einreisebedingungen für eSportler verbessert. Ende September publizierte die Behörde das neue "Visumhandbuch", eine Art Leitfaden für den Verwaltungsapparat. Und dort wird angewiesen, "E-Sportveranstaltungen" künftig unter dem Begriff "Veranstaltung mit sportlichem Charakter" zu subsumieren. Das Auswärtige Amt erklärt die Anweisung mit dem sich wandelnden Sportbegriff und der Vereinbarung zum Thema eSport im Koalitionsvertrag. Damit fällt die Zustimmungspflicht beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit bei der Einreise bzw. der Erteilung eines Visums weg. Allerdings gibt es andere Beschränkungen. So gilt die Erleichterung vor allem für kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland von kumuliert maximal 90 Tagen im Jahr.