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"Bald verfügbar" ist im Online-Versandhandel unzulässig

Online-Händler dürfen keine Produkte anbieten, die lediglich mit einem "Bald verfügbar" datiert sind. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts. Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen MediaMarkt geklagt, die Vorbestellungen für ein Samsung-Handy ohne Liefertermin annahmen. Ein Lieferzeitraum ist hingegen zulässig, wenn noch kein genaues Datum feststeht.

dara16.07.2018 11:53

Versandhändler dürfen keine Produkte mit unbestimmten Lieferangaben anbieten. Das urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München bereits Anfang Mai. Im konkreten Fall entschieden die Richter im Fall gegen Mediamarkt.de aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW. Der Händler hatte ein Smartphone des Herstellers Samsung zur Bestellung angeboten, ohne aber ein konkretes Lieferdatum festzulegen. "Der Artikel ist bald verfügbar" hieß es lediglich vage auf der Produktseite.

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