PietSmiet wehren sich gegen Sendelizenzauflagen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten verlangt von den Twitch-Streamern PietSmiet die Vorlage einer Sendelizenz. Rechtlich scheint die Sachlage umstritten. PietSmiet wollen sich jedenfalls juristisch gegen die Auflagen zur Wehr setzen und so gebenenfalls eine Entscheidung mit Signalwirkung für andere Streaming-Anbieter erwirken.
Sind Internet-Streams rechtlich mit klassischen Rundfunkanstalten gleichzusetzten und somit auch zulassungspflichtig im Sinne des Rundfunkstaatsvertrag? Ja, die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten, und setzte der Let's-Play-Gruppe PietSmiet bis zum 30. April eine Frist, um eine Lizenz zu beantragen und vorzulegen. "Der Kanal, der auf der Plattform Twitch.tv läuft, ist aus Sicht der ZAK ein Rundfunkangebot ohne Zu...