ZAK beanstandet "PietSmietTV"
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht hat "PietSmietTV" ein Ultimatum gesetzt, um einen Zulassungsantrag als Rundfunkangebot zu stellen. Andere Angebote wie "RocketBeans TV" verfügen über eine solche Zulassung.
Sind Internet-Streams eine Form von Fernsehen und damit im Sinne des Gesetz Fernsehen? Und ab wann brauchen Betreiber eine Zulassung als Rundfunkanbieter? Es sind spannende Fragen, die sich angesichts des anhaltenden Erfolgs von Plattformen wie YouTube und Twitch stellen. Eine konkrete Regellung für die Streamer gibt es nicht. Zu spüren bekommt diese Rechtsunsicherheit jetzt Piet Smiet. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat "PietSmietTV" offiziell als Rundfunkangebot ohne Zulassung beanstandet. Damit verbunden ist ein Ultimatum. Wenn bis zum 30. April kein Zulassungsantrag vorliegt, soll PietSmietTV untersagt werden.