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USK bleibt Prüfinstanz

Am 1. April 2003 beauftragen die Bundesländer offiziell die USK mit der Prüfung von Unterhaltungssoftware auf jugendschutzrelevante Inhalte. Eine Sonderregelung besteht für die "USK 18"-Ratings.

cs20.03.2003 14:06

Im Rahmen der Informationsveranstaltung in Berlin hat der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschlands (VUD) die Bedeutung des Prüfgremiums der USK ab Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) deutlich hervorgehoben. Zu dem im Juni 2002 verabschiedeten Gesetz hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden in Beratungen mit Vertretern der USK und dem VUD nach mehrmonatigen Verhandlungen auf die jetzt vorliegenden Ausführungsbestimmungen verständigt:

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